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§ 228a BDG 1979. (1weggefallen) Die Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf einer Planstelle der Verwendungsgruppen PT 9 bis PT 1 ist bei sonstiger Unwirksamkeit der Verleihung der Planstelle nur
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(2) Die Fünfjahresfrist nach Absseit 14.01.2000 weggefallen. 1 Z 1 verlängert sich um
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(3) Eine Nachsicht von den Erfordernissen des Abs. 1 ist ausgeschlossen.
(4) Abs. 1 ist nicht anzuwenden
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(5) Ist der Antrag auf Zulassung zu einer Grundausbildung im Sinne des Abs. 4 Z 2 vor dem 1. Juli 1998 (Datum des Poststempels) bei der für die Durchführung der Ausbildung zuständigen Stelle eingelangt, gelten bei Vertragsbediensteten des Bundes die Voraussetzungen des Abs. 4 Z 2 auch dann als erfüllt, wenn sie
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§ 228a BDG 1979. (1weggefallen) Die Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf einer Planstelle der Verwendungsgruppen PT 9 bis PT 1 ist bei sonstiger Unwirksamkeit der Verleihung der Planstelle nur
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(2) Die Fünfjahresfrist nach Absseit 14.01.2000 weggefallen. 1 Z 1 verlängert sich um
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(3) Eine Nachsicht von den Erfordernissen des Abs. 1 ist ausgeschlossen.
(4) Abs. 1 ist nicht anzuwenden
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(5) Ist der Antrag auf Zulassung zu einer Grundausbildung im Sinne des Abs. 4 Z 2 vor dem 1. Juli 1998 (Datum des Poststempels) bei der für die Durchführung der Ausbildung zuständigen Stelle eingelangt, gelten bei Vertragsbediensteten des Bundes die Voraussetzungen des Abs. 4 Z 2 auch dann als erfüllt, wenn sie
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