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§ 238 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Am 1. Jänner 1995 anhängige Verwendungsänderungsverfahren, die nach § 40 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 geltenden Fassung eingeleitet worden sind, sind nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen.
§ 238 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Am 1. Jänner 1995 anhängige Verwendungsänderungsverfahren, die nach § 40 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 geltenden Fassung eingeleitet worden sind, sind nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen.