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§ 239 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die §§ 41a bis 41f sind auf Berufungen gegen Bescheide, die in vor dem 1. Jänner 1995 eingeleiteten Verfahren in Angelegenheiten der §§ 38 und 40 erlassen worden sind, nicht anzuwenden.
§ 239 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die §§ 41a bis 41f sind auf Berufungen gegen Bescheide, die in vor dem 1. Jänner 1995 eingeleiteten Verfahren in Angelegenheiten der §§ 38 und 40 erlassen worden sind, nicht anzuwenden.