§ 239 BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.12.9999
Berufungskommission

§ 239 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die §§ 41a bis 41f sind auf Berufungen gegen Bescheide, die in vor dem 1. Jänner 1995 eingeleiteten Verfahren in Angelegenheiten der §§ 38 und 40 erlassen worden sind, nicht anzuwenden.

Stand vor dem 09.08.2002

In Kraft vom 01.01.1995 bis 09.08.2002
Berufungskommission

§ 239 BDG 1979 (weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. Die §§ 41a bis 41f sind auf Berufungen gegen Bescheide, die in vor dem 1. Jänner 1995 eingeleiteten Verfahren in Angelegenheiten der §§ 38 und 40 erlassen worden sind, nicht anzuwenden.

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