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§ 240. In vor dem Tag des In-Kraft-Tretens des § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002§ 240 BDG 1979 eingeleiteten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren wegen Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist § 14 Abs. 4 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden(weggefallen) seit 01.08.2007 weggefallen. § 14 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 ist auch in diesen Verfahren anzuwenden.
§ 240. In vor dem Tag des In-Kraft-Tretens des § 14 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002§ 240 BDG 1979 eingeleiteten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren wegen Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist § 14 Abs. 4 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden(weggefallen) seit 01.08.2007 weggefallen. § 14 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 ist auch in diesen Verfahren anzuwenden.