Anl. 1/02 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2024 bis 31.12.9999

2.12.25. Eine in den Z 2.2 bis 2.10.3 angeführte oder gemäß § 137 Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete VerwendungSpanischen Reitschule und die Erfüllungveterinärmedizinisch-technischer Dienst) der in den Z 2.11 bis 2.24 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

2.2. Verwendungenerfolgreiche Abschluß der Funktionsgruppe 8 sind zB:

(Anm.: Z 2.2.1. aufgehoben durch Art. 1 Z 94, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.2.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Militärservicezentrums 1 (Wien) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

2.2.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Heeresbekleidungsanstalt.

2.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

2.3.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Referates VI.2.a (Auslandsbesoldung und NebengebührenGrundausbildung für die Bediensteten im Ausland),

(Anm.: Z 2.3.2. aufgehoben durch Art. 1 Z 78, BGBl I Nr. 153/2020)

(Anm.: Z 2.3.3. aufgehoben durch Art. 1 Z 95, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.3.4. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a der Abteilung I/2 in der Zentralstelle,

2.3.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Militärservicezentrums 8 (Hörsching) des Militärischen ImmobilienmanagementzentrumsVerwendungsgruppe A2.

2.3.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundeskellereiinspektion,

2.3.7. im Bundesministerium für Justiz Leiterin oder Leiter des Referates Personal des Oberlandesgerichts Graz.

2.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

2.4.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Konsularabteilung an der Botschaft in Moskau,

2.4.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Paris,

2.4.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/3a (Budgetvollzug) in der Abteilung Präs/3 (Budget Wissenschaft und Forschung – UG 31) in der Zentralstelle,

2.4.4. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Erstaufnahmestelle OST und Leiter des Steuerungsbüros beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,

2.4.5. im Bundesministerium für Inneres der Referent im Referat e (konkrete PersMaßnahmen) mit EsB der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

2.4.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter des Referates Einkauf der Abteilung Disposition beim Kommando Einsatzunterstützung,

2.4.7. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundesgärten zugleich Leiter der Gartenverwaltung Schönbrunn,

2.4.8. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung IV/4 (Pflegevorsorge) in der Zentralstelle,

2.4.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter des Referates Personal (Dienstrecht) in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,

2.4.10. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter der Stabstelle Kommunikation und Schulpartnerschaft in den Bildungsdirektionen,

2.4.11. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter in der Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung (ZSSW),

2.4.12. im Bundesministerium für Justiz Leiterin oder Leiter des Referates Beschaffung, Bestandsverwaltung, Verwahrungsabteilung, Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung des Oberlandesgerichts Wien.

2.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

2.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Bern,

2.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Buenos Aires,

2.5.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates VII/5a (Bibliotheksstatistik, Koordination der Leistungsmessung und Konsortium der wissenschaftlichen Bibliotheken, Bibliotheksverbund, Drittmittelgebarung und Kreditevidenz der Abteilung) in der Zentralstelle,

2.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent ohne Referatszuteilung mit den Aufgaben Lehrpläne, Bildungsstatistik und Qualitätssicherung in der Abteilung II/2 (Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen) in der Zentralstelle,

2.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Verwaltung an der Geologischen Bundesanstalt,

2.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter eines Referates für Informations- und Kommunikationstechnologie in der Abteilung Präs/1 (Zentralverwaltung und IKT) in den Bildungsdirektionen,

2.5.7. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung IV/B/10 (Lebensmittelangelegenheiten) mit Approbationsbefugnissen für konkrete lebensmittelrechtliche Melde-, Zulassungs- und Untersagungsverfahren und mit Zuständigkeit für weitere grundsatzweisende und richtlinengebende Agenden im Abteilungsbereich in der Zentralstelle,

2.5.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Bürgerdienst) der Abteilung I/5 in der Zentralstelle,

(Anm.: Z 2.5.9. aufgehoben durch Art. 1 Z 98, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Referatsleiter Vertragsbedienstete und Lehrlinge, Personal A, beim Joint 1 des Teilstabes Unterstützung beim Streitkräfteführungskommando,

2.5.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates B der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Niederösterreich,

(Anm.: Z 2.5.12. aufgehoben durch Art. 1 Z 99, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent im Referat konkrete Personalangelegenheiten M BO 2 und A 2 in der Personalabteilung B der Sektion I in der Zentralstelle,

2.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundeskellereiinspektion,

2.5.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Öffentlichkeitsarbeit in der Abteilung CS 2 (Kommunikation) in der Zentralstelle,

2.5.16. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Angelegenheiten der Revision in der Zentralstelle,

(Anm.: Z 2.5.17. aufgehoben durch Art. 1 Z 100, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.18. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Referates Prüfungs- und Verrechnungsdienst beim Heerespersonalamt,

2.5.19. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Bau & stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter eines Militärservicezentrums beim Militärischen Immobilienmanagementzentrum,

2.5.20. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Besoldung im Bereich Personal A beim Joint 1 im Teilstab Unterstützung des Streitkräfteführungskommandos,

2.5.21. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent der Abteilung IV/2 (Medizinische Universitäten und BIDOK-Daten der Universitäten) in der Zentralstelle,

2.5.22. im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Technische Koordinatorin oder der Technische Koordinator im Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung mit gebietsbauleitungsüberschreitenden Aufgaben. Je Sektion kann höchstens eine Technische Koordinatorin oder ein Technischer Koordinator eingerichtet werden, in den Sektionen Salzburg und Tirol können jedoch je zwei Technische Koordinatorinnen oder Koordinatoren vorgesehen werden,

2.5.23. im Bundesministerium für Justiz

  1. a)

    2.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

    2.6.1. im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zugeteilte Konsularreferentin oder der zugeteilte Konsularreferent an der Botschaft in Moskau,

    2.6.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/2a (Budget-, Kosten- und Leistungsmanagement) und die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/2b (Infrastruktur und Fördermittelverwaltung) in der Abteilung Präs/2 (Budget und Wirtschaft) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

    2.6.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/5b (Personalverrechnung und Personaladministration) in der Abteilung Präs/5 (Personal Bundesschulen) in der Bildungsdirektion für Tirol,

    2.6.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Dienststellenleiter im Bundesschullandheim Saalbach,

    2.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Operationeller technischer Dienst“ in der Hauptabteilung „Synoptische Meteorologie“ in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

    2.6.6. im Bundesministerium für Inneres der Referent für Bildungscontrolling der Abteilung 5 (SIAK) in der Zentralstelle,

    2.6.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin (Pressesprecherin) oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent (Pressesprecher) im Referat Pressestelle des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Wien,

    2.6.8. im Bundesministerium für Justiz

    1. a)

      2.6.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter Verwaltung des Heereslogistikzentrums Wien,

      2.6.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter der Abteilung Produktentwicklung und Technische Grundlagen bei der Heeresbekleidungsanstalt,

      2.6.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die oder der S 4 & Leiterin oder Leiter der Materialverwaltung beim Heereslogistikzentrum Wien,

      2.6.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent in der Abteilung III/2 (Produktsicherheit) in der Zentralstelle,

      2.6.13. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit abgeschlossener Ausbildung zum Sozialarbeiter der Abteilung W 3 der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

      2.6.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit guten Fremdsprachenkenntnissen in Englisch und Französisch und Ermächtigung zur Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Umschreibung von Marken gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

      2.6.15. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Arbeitsinspektor für Kinderarbeit und Jugendlichenschutz in einem Arbeitsinspektorat,

      2.6.16. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent im Referat Lager- und Systemeinrichtungen in der Abteilung Fahrzeug, Gerät und persönliche Ausrüstung beim Amt für Rüstung und Beschaffung,

      2.6.17. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Personal im Referat Exekutionsordnung und Besoldung in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,

      2.6.18. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4a (Personaladministration Bundeslehrpersonal an AHS) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

      2.6.19. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4b (Personaladministration Bundeslehrpersonal an BMHS sowie Erzieher/innen) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

      2.6.20. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4h (Personaladministration Landeslehrpersonal an Berufsschulen und landwirtschaftlichen Fachschulen, Stellenplan Berufsschulen und landwirtschaftliche Fachschulen) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich.

      2.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

      2.7.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent für Personalangelegenheiten (Dienst-, Besoldungs-, Pensions- und Sozialversicherungsrecht, Controlling, Personalplanung, Reisemanagement, SAP-Angelegenheiten etc.) in einem Referat bzw. in einer Abteilung Personal Bundes- und Pflichtschulen in den Bildungsdirektionen,

      2.7.2. im Bundesministerium für Finanzen die Teamexpertin Prüferin oder der Teamexperte Prüfer im Team Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

      2.7.3. im Bundesministerium für Finanzen die Teamexpertin Prüferin oder der Teamexperte Prüfer im Team Betriebsprüfung in einem Zollamt,

      (Anm.: Z 2.7.4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2015)

      2.7.5. im Bundesministerium für Inneres die Leiterin oder der Leiter Strafvollzug beim Polizeikommissariat Innere Stadt der Landespolizeidirektion Wien,

      2.7.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent des Referats Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Wien,

      2.7.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit im Referat Betriebs- und Systemmanagement des Heereslogistikzentrums Klagenfurt,

      2.7.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Projekt- und Systembearbeitung im Referat Betriebs- und Systemmanagement des Heereslogistikzentrums Wels,

      2.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter Digital- und Prüftechnik beim Technisch- Logistischen Zentrum/Luftraumüberwachung,

      2.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Laborleiter/Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

      2.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Verwaltungsleiter in der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau,

      2.7.12. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Bautechniker mit anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauprojekten der Sektion Salzburg der Gebietsbauleitung Pongau im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

      2.7.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Förster mit erheblichen Agenden der Bauaufsicht der Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland der Gebietsbauleitung südwestliches Niederösterreich im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

      2.7.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit Ermächtigung zur Formalprüfung von Markenanmeldungen gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

      (Anm.: Z 2.7.15. aufgehoben durch Art. 1 Z 103, BGBl. I Nr. 205/2022)

      2.7.16. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Bau im Referat Bauwesen beim Militärservicezentrum 9 (Zeltweg) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

      2.7.17. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Lehroffizierin oder der Lehroffizier Panzerwaffen in der Lehrgruppe Panzer- und Artilleriewaffen der Lehrabteilung Waffentechnik im Institut technischer Dienst an der Heereslogistikschule,

      2.7.18. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung beim Heereslogistikzentrum Salzburg,

      2.7.19. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die oder der S 4 & Leiterin oder Leiter der Materialverwaltung beim Heereslogistikzentrum Wels,

      2.7.20. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung der Heeresmunitionsanstalt Großmittel,

      2.7.21. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kommandantin oder der Kommandant der Abteilung Fliegertechnik & Technischer Offizier & Lehroffizier Fliegertechnik am Institut Flieger bei der Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule,

      2.7.22. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kommandantin oder der Kommandant Verwaltung & stellvertretende Kommandantin oder stellvertretender Kommandant Heereslogistikzentrum beim Heereslogistikzentrum St. Johann in Tirol,

      2.7.23. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent für pädagogisch-administrative und organisatorische Angelegenheiten zur Unterstützung der Leitungen im Bereich Pädagogischer Dienst/in einer Bildungsregion in den Bildungsdirektionen,

      2.7.24. im Bundesministerium für Justiz

      1. a)

        2.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

        2.8.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für die Vergabe kultureller Förderungen (Mitwirkung an Kultur- und Museumsförderungen durch Evaluierung von Subventionsansuchen, Durchführung von Begutachtungsverfahren, nachprüfende Kontrolle) in der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

        2.8.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Verwaltungsführer mit den zusätzlichen Aufgaben der Rechnungsführung (ohne zugeteilten Rechnungsführer) an einer HTBLA/HTBLVA mit 21 bis 30 Klassen wie zB der Verwaltungsführer der HTBLA Zeltweg,

        2.8.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in den Abteilungen V/9 und Z/1 mit Aufgaben der Katalogisierung, Sacherschließung und Inventarisierung von Druckwerken sowie der Adaptierung von Altdaten im ALEPH 500 und Organisation der Schulbuchsammlung in der Zentralstelle,

        2.8.4. im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energieberaterin oder der Energieberater des Bundes, verbunden mit der Aufgabe als Referentin oder Referent für eichamtsspezifische Arbeitsprozesse in einem Eichamt im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,

        2.8.5. im Bundesministerium für Finanzen der Teamexperte im Kundenteam Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

        2.8.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Strafreferat beim Polizeikommissariat Landstraße der Landespolizeidirektion Wien,

        2.8.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Büro Budget des Geschäftsbereichs B der Landespolizeidirektion Wien,

        2.8.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent für Ergänzungswesen im Referat 1 bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Niederösterreich,

        (Anm.: Z 2.8.9. aufgehoben durch Art. 1 Z 106, BGBl. I Nr. 205/2022)

        2.8.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

        2.8.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent für zentrale Lohnverrechnung der Sektion Kärnten im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

        2.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Prüf- & Messtechnik im Referat Prüf- und Messtechnik der Abteilung Elektrotechnik beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik,

        2.8.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Kraftfahroffizierin oder Kraftfahroffizier bei der S 4 Gruppe der ABC-Abwehrschule,

        2.8.14. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung im Kommando des Betriebsstabes beim Kommando und Betriebsstab Luftraumüberwachung,

        2.8.15. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Systemfachingenieurin oder Systemfachingenieur & Lehroffizierin oder Lehroffizier in der Wartungstechnik und Wartungssteuerung der Technik (PC 7) bei der Fliegerwerft 2.

        2.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

        2.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Rechnungsführer an einer HTBLA/HTBLVA mit 51 bis 100 Klassen, wie zB der Rechnungsführer an der HTL Wien V, Spengergasse,

        2.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für budgetäre Durchführung und Umsetzung der Förderungsvorhaben im Sinne der Bestimmungen über die Erhaltung der österreichischen Volksgruppen und Südtirols der Abteilung Z/5 in der Zentralstelle,

        2.9.3. im Bundesministerium für Justiz Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt ohne Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Geschäfte nach § 41 Abs. 2 DV-StAG,

        (Anm.: Z 2.9.4. und 2.9.5. aufgehoben durch Art. 1 Z 108 und 109, BGBl. I Nr. 205/2022)

        2.9.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

        2.9.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Systemfachingenieurin oder Systemfachingenieur in der Wartungssteuerung der Technik (Eurofighter) der Fliegerwerft 2,

        2.9.8. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die mit umfassenden Fremdsprachenkenntnissen oder sonstigen Zusatzqualifikationen ausgestattete Verwaltungskraft an einer allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie, Handelsschule oder Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit mehr als 50 Klassen und besonderen Unterrichtsmodulen zu einer erweiterten Sprachförderung oder Fachausbildung sowie mit Zuständigkeit für die Beratung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Eltern mit nicht deutscher Muttersprache aus unterschiedlichen Kulturkreisen, wie die Schulsekretariatskraft des Europagymnasiums Auhof, Aubrunnerweg 4, 4040 Linz.

        2.10. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

        2.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent der Abteilung VII/6 für die technische Unterstützung bei der legistischen Aufbereitung von Verordnungen mit Zeichnungsrecht für Nichtigerklärung von Doppelstudien in der Zentralstelle,

        2.10.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Elektroniktechniker und Systemelektroniker und Systembetreuer der Systemwerkstätte FLS in der IKT-Abteilung des Heereslogistikzentrums Wien,

        2.10.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Systemfachingenieurin oder der Systemfachingenieur bei der Wartungstechnik der Technik (105) der Fliegerwerft 2.

        Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung

        2.11. (1) Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung. Als Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung gilt auch das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit. Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung wird durch ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ersetzt.

        1. (2) Das Erfordernis des Abs. 1 wird durch den Abschluß der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993, ersetzt.

          2.12. Das Erfordernis der Z 2.11 wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt:

          1. a)

            (Anm.: Z 2.13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008)

            Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

            Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung

            2.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Z 2.11 durch eine sechsjährige Tätigkeit im Fachdienst der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt. Drei Jahre dieser Verwendung müssen probeweise im Gehobenen Dienst der Arbeitsmarktverwaltung zurückgelegt worden sein.

            Arbeitsinspektionsdienst

            2.15. (1) Im Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, sofern nicht eine höhere technische Lehranstalt absolviert wurde.

            1. (2) Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder im Arbeitsinspektionsdienst in einer Tätigkeit des Fachdienstes, in all diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

              (Anm.: Z 2.16 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008)

              2.17. Graveure haben an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Graveurkunst und eine Dienstzeit von acht Jahren beim Hauptmünzamt zu erbringen.

              Kellereiinspektoren

              2.18. Kellereiinspektoren haben zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine fünfjährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

              Landwirtschaftlicher Dienst

              2.19. Im landwirtschaftlichen Dienst (ausgenommen Kellereiinspektoren) ist zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

              Rechnungsdienst

              2.20. Arbeitsplätze mit Aufgaben, die über überwiegend gleichartige und periodisch wiederkehrende Aufgaben des Rechnungsdienstes hinausgehen, sind der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und erfordern breite Kenntnisse der haushaltsrechtlichen, buchhalterischen und buchhaltungsrelevanten Rechtsvorschriften.

              Reitendes Personal der Spanischen Reitschule

              2.21. Im gehobenen Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung von Pferden in der „Hohen Schule“ und eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit von acht Jahren beim reitenden Personal der Spanischen Reitschule.

              Sozialer Betreuungsdienst

              2.22. Im sozialen Betreuungsdienst wird das Erfordernis der Z 2.11 durch die Absolvierung einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe ersetzt.

              Technischer Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei

              2.23. Im technischen Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei wird das Erfordernis der Z 2.11 ersetzt durch

              1. a)

                2.23a. (1) Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder eine zweijährige einschlägige betriebliche Praxis nach Absolvierung einer höheren technischen Lehranstalt.

                1. (2) Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder durch eine mindestens achtjährige praktische Verwendung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst, in allen diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

                  2.24. Im veterinärmedizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 die Absolvierung eines Lehrganges an einer veterinärmedizinischen Universität oder an einer veterinärmedizinischen Bundesanstalt (ausgenommen die Ausbildung für einen der medizinisch-technischen Dienste, die seiner Tätigkeit entspricht).

                  Definitivstellungserfordernisse:

                  2.25. Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule und veterinärmedizinisch-technischer Dienst) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2.

Stand vor dem 09.10.2024

In Kraft vom 30.12.2022 bis 09.10.2024

2.12.25. Eine in den Z 2.2 bis 2.10.3 angeführte oder gemäß § 137 Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete VerwendungSpanischen Reitschule und die Erfüllungveterinärmedizinisch-technischer Dienst) der in den Z 2.11 bis 2.24 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

2.2. Verwendungenerfolgreiche Abschluß der Funktionsgruppe 8 sind zB:

(Anm.: Z 2.2.1. aufgehoben durch Art. 1 Z 94, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.2.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Militärservicezentrums 1 (Wien) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

2.2.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Heeresbekleidungsanstalt.

2.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

2.3.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Referates VI.2.a (Auslandsbesoldung und NebengebührenGrundausbildung für die Bediensteten im Ausland),

(Anm.: Z 2.3.2. aufgehoben durch Art. 1 Z 78, BGBl I Nr. 153/2020)

(Anm.: Z 2.3.3. aufgehoben durch Art. 1 Z 95, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.3.4. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a der Abteilung I/2 in der Zentralstelle,

2.3.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Militärservicezentrums 8 (Hörsching) des Militärischen ImmobilienmanagementzentrumsVerwendungsgruppe A2.

2.3.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundeskellereiinspektion,

2.3.7. im Bundesministerium für Justiz Leiterin oder Leiter des Referates Personal des Oberlandesgerichts Graz.

2.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

2.4.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Konsularabteilung an der Botschaft in Moskau,

2.4.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Paris,

2.4.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/3a (Budgetvollzug) in der Abteilung Präs/3 (Budget Wissenschaft und Forschung – UG 31) in der Zentralstelle,

2.4.4. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Erstaufnahmestelle OST und Leiter des Steuerungsbüros beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,

2.4.5. im Bundesministerium für Inneres der Referent im Referat e (konkrete PersMaßnahmen) mit EsB der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

2.4.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter des Referates Einkauf der Abteilung Disposition beim Kommando Einsatzunterstützung,

2.4.7. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundesgärten zugleich Leiter der Gartenverwaltung Schönbrunn,

2.4.8. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung IV/4 (Pflegevorsorge) in der Zentralstelle,

2.4.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter des Referates Personal (Dienstrecht) in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,

2.4.10. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter der Stabstelle Kommunikation und Schulpartnerschaft in den Bildungsdirektionen,

2.4.11. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter in der Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung (ZSSW),

2.4.12. im Bundesministerium für Justiz Leiterin oder Leiter des Referates Beschaffung, Bestandsverwaltung, Verwahrungsabteilung, Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung des Oberlandesgerichts Wien.

2.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

2.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Bern,

2.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Buenos Aires,

2.5.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates VII/5a (Bibliotheksstatistik, Koordination der Leistungsmessung und Konsortium der wissenschaftlichen Bibliotheken, Bibliotheksverbund, Drittmittelgebarung und Kreditevidenz der Abteilung) in der Zentralstelle,

2.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent ohne Referatszuteilung mit den Aufgaben Lehrpläne, Bildungsstatistik und Qualitätssicherung in der Abteilung II/2 (Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen) in der Zentralstelle,

2.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Verwaltung an der Geologischen Bundesanstalt,

2.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter eines Referates für Informations- und Kommunikationstechnologie in der Abteilung Präs/1 (Zentralverwaltung und IKT) in den Bildungsdirektionen,

2.5.7. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung IV/B/10 (Lebensmittelangelegenheiten) mit Approbationsbefugnissen für konkrete lebensmittelrechtliche Melde-, Zulassungs- und Untersagungsverfahren und mit Zuständigkeit für weitere grundsatzweisende und richtlinengebende Agenden im Abteilungsbereich in der Zentralstelle,

2.5.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Bürgerdienst) der Abteilung I/5 in der Zentralstelle,

(Anm.: Z 2.5.9. aufgehoben durch Art. 1 Z 98, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Referatsleiter Vertragsbedienstete und Lehrlinge, Personal A, beim Joint 1 des Teilstabes Unterstützung beim Streitkräfteführungskommando,

2.5.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates B der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Niederösterreich,

(Anm.: Z 2.5.12. aufgehoben durch Art. 1 Z 99, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent im Referat konkrete Personalangelegenheiten M BO 2 und A 2 in der Personalabteilung B der Sektion I in der Zentralstelle,

2.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundeskellereiinspektion,

2.5.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Öffentlichkeitsarbeit in der Abteilung CS 2 (Kommunikation) in der Zentralstelle,

2.5.16. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Angelegenheiten der Revision in der Zentralstelle,

(Anm.: Z 2.5.17. aufgehoben durch Art. 1 Z 100, BGBl. I Nr. 205/2022)

2.5.18. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Referates Prüfungs- und Verrechnungsdienst beim Heerespersonalamt,

2.5.19. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Bau & stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter eines Militärservicezentrums beim Militärischen Immobilienmanagementzentrum,

2.5.20. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Besoldung im Bereich Personal A beim Joint 1 im Teilstab Unterstützung des Streitkräfteführungskommandos,

2.5.21. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent der Abteilung IV/2 (Medizinische Universitäten und BIDOK-Daten der Universitäten) in der Zentralstelle,

2.5.22. im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Technische Koordinatorin oder der Technische Koordinator im Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung mit gebietsbauleitungsüberschreitenden Aufgaben. Je Sektion kann höchstens eine Technische Koordinatorin oder ein Technischer Koordinator eingerichtet werden, in den Sektionen Salzburg und Tirol können jedoch je zwei Technische Koordinatorinnen oder Koordinatoren vorgesehen werden,

2.5.23. im Bundesministerium für Justiz

  1. a)

    2.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

    2.6.1. im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zugeteilte Konsularreferentin oder der zugeteilte Konsularreferent an der Botschaft in Moskau,

    2.6.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/2a (Budget-, Kosten- und Leistungsmanagement) und die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/2b (Infrastruktur und Fördermittelverwaltung) in der Abteilung Präs/2 (Budget und Wirtschaft) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

    2.6.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/5b (Personalverrechnung und Personaladministration) in der Abteilung Präs/5 (Personal Bundesschulen) in der Bildungsdirektion für Tirol,

    2.6.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Dienststellenleiter im Bundesschullandheim Saalbach,

    2.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Operationeller technischer Dienst“ in der Hauptabteilung „Synoptische Meteorologie“ in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

    2.6.6. im Bundesministerium für Inneres der Referent für Bildungscontrolling der Abteilung 5 (SIAK) in der Zentralstelle,

    2.6.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin (Pressesprecherin) oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent (Pressesprecher) im Referat Pressestelle des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Wien,

    2.6.8. im Bundesministerium für Justiz

    1. a)

      2.6.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter Verwaltung des Heereslogistikzentrums Wien,

      2.6.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter der Abteilung Produktentwicklung und Technische Grundlagen bei der Heeresbekleidungsanstalt,

      2.6.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die oder der S 4 & Leiterin oder Leiter der Materialverwaltung beim Heereslogistikzentrum Wien,

      2.6.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent in der Abteilung III/2 (Produktsicherheit) in der Zentralstelle,

      2.6.13. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit abgeschlossener Ausbildung zum Sozialarbeiter der Abteilung W 3 der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

      2.6.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit guten Fremdsprachenkenntnissen in Englisch und Französisch und Ermächtigung zur Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Umschreibung von Marken gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

      2.6.15. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Arbeitsinspektor für Kinderarbeit und Jugendlichenschutz in einem Arbeitsinspektorat,

      2.6.16. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent im Referat Lager- und Systemeinrichtungen in der Abteilung Fahrzeug, Gerät und persönliche Ausrüstung beim Amt für Rüstung und Beschaffung,

      2.6.17. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Personal im Referat Exekutionsordnung und Besoldung in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,

      2.6.18. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4a (Personaladministration Bundeslehrpersonal an AHS) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

      2.6.19. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4b (Personaladministration Bundeslehrpersonal an BMHS sowie Erzieher/innen) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich,

      2.6.20. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Leiterin oder der Leiter des Referates Präs/4h (Personaladministration Landeslehrpersonal an Berufsschulen und landwirtschaftlichen Fachschulen, Stellenplan Berufsschulen und landwirtschaftliche Fachschulen) in der Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) in der Bildungsdirektion für Niederösterreich.

      2.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

      2.7.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent für Personalangelegenheiten (Dienst-, Besoldungs-, Pensions- und Sozialversicherungsrecht, Controlling, Personalplanung, Reisemanagement, SAP-Angelegenheiten etc.) in einem Referat bzw. in einer Abteilung Personal Bundes- und Pflichtschulen in den Bildungsdirektionen,

      2.7.2. im Bundesministerium für Finanzen die Teamexpertin Prüferin oder der Teamexperte Prüfer im Team Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

      2.7.3. im Bundesministerium für Finanzen die Teamexpertin Prüferin oder der Teamexperte Prüfer im Team Betriebsprüfung in einem Zollamt,

      (Anm.: Z 2.7.4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2015)

      2.7.5. im Bundesministerium für Inneres die Leiterin oder der Leiter Strafvollzug beim Polizeikommissariat Innere Stadt der Landespolizeidirektion Wien,

      2.7.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent des Referats Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Wien,

      2.7.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit im Referat Betriebs- und Systemmanagement des Heereslogistikzentrums Klagenfurt,

      2.7.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Projekt- und Systembearbeitung im Referat Betriebs- und Systemmanagement des Heereslogistikzentrums Wels,

      2.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Leiter Digital- und Prüftechnik beim Technisch- Logistischen Zentrum/Luftraumüberwachung,

      2.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Laborleiter/Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

      2.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Verwaltungsleiter in der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau,

      2.7.12. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Bautechniker mit anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauprojekten der Sektion Salzburg der Gebietsbauleitung Pongau im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

      2.7.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Förster mit erheblichen Agenden der Bauaufsicht der Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland der Gebietsbauleitung südwestliches Niederösterreich im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

      2.7.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit Ermächtigung zur Formalprüfung von Markenanmeldungen gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

      (Anm.: Z 2.7.15. aufgehoben durch Art. 1 Z 103, BGBl. I Nr. 205/2022)

      2.7.16. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Bau im Referat Bauwesen beim Militärservicezentrum 9 (Zeltweg) des Militärischen Immobilienmanagementzentrums,

      2.7.17. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Lehroffizierin oder der Lehroffizier Panzerwaffen in der Lehrgruppe Panzer- und Artilleriewaffen der Lehrabteilung Waffentechnik im Institut technischer Dienst an der Heereslogistikschule,

      2.7.18. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung beim Heereslogistikzentrum Salzburg,

      2.7.19. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die oder der S 4 & Leiterin oder Leiter der Materialverwaltung beim Heereslogistikzentrum Wels,

      2.7.20. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung der Heeresmunitionsanstalt Großmittel,

      2.7.21. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kommandantin oder der Kommandant der Abteilung Fliegertechnik & Technischer Offizier & Lehroffizier Fliegertechnik am Institut Flieger bei der Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule,

      2.7.22. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Kommandantin oder der Kommandant Verwaltung & stellvertretende Kommandantin oder stellvertretender Kommandant Heereslogistikzentrum beim Heereslogistikzentrum St. Johann in Tirol,

      2.7.23. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Referentin oder der Referent für pädagogisch-administrative und organisatorische Angelegenheiten zur Unterstützung der Leitungen im Bereich Pädagogischer Dienst/in einer Bildungsregion in den Bildungsdirektionen,

      2.7.24. im Bundesministerium für Justiz

      1. a)

        2.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

        2.8.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für die Vergabe kultureller Förderungen (Mitwirkung an Kultur- und Museumsförderungen durch Evaluierung von Subventionsansuchen, Durchführung von Begutachtungsverfahren, nachprüfende Kontrolle) in der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

        2.8.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Verwaltungsführer mit den zusätzlichen Aufgaben der Rechnungsführung (ohne zugeteilten Rechnungsführer) an einer HTBLA/HTBLVA mit 21 bis 30 Klassen wie zB der Verwaltungsführer der HTBLA Zeltweg,

        2.8.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in den Abteilungen V/9 und Z/1 mit Aufgaben der Katalogisierung, Sacherschließung und Inventarisierung von Druckwerken sowie der Adaptierung von Altdaten im ALEPH 500 und Organisation der Schulbuchsammlung in der Zentralstelle,

        2.8.4. im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energieberaterin oder der Energieberater des Bundes, verbunden mit der Aufgabe als Referentin oder Referent für eichamtsspezifische Arbeitsprozesse in einem Eichamt im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,

        2.8.5. im Bundesministerium für Finanzen der Teamexperte im Kundenteam Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

        2.8.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Strafreferat beim Polizeikommissariat Landstraße der Landespolizeidirektion Wien,

        2.8.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Büro Budget des Geschäftsbereichs B der Landespolizeidirektion Wien,

        2.8.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent für Ergänzungswesen im Referat 1 bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Niederösterreich,

        (Anm.: Z 2.8.9. aufgehoben durch Art. 1 Z 106, BGBl. I Nr. 205/2022)

        2.8.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

        2.8.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent für zentrale Lohnverrechnung der Sektion Kärnten im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

        2.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent Prüf- & Messtechnik im Referat Prüf- und Messtechnik der Abteilung Elektrotechnik beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik,

        2.8.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Kraftfahroffizierin oder Kraftfahroffizier bei der S 4 Gruppe der ABC-Abwehrschule,

        2.8.14. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Verwaltung im Kommando des Betriebsstabes beim Kommando und Betriebsstab Luftraumüberwachung,

        2.8.15. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Systemfachingenieurin oder Systemfachingenieur & Lehroffizierin oder Lehroffizier in der Wartungstechnik und Wartungssteuerung der Technik (PC 7) bei der Fliegerwerft 2.

        2.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

        2.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Rechnungsführer an einer HTBLA/HTBLVA mit 51 bis 100 Klassen, wie zB der Rechnungsführer an der HTL Wien V, Spengergasse,

        2.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für budgetäre Durchführung und Umsetzung der Förderungsvorhaben im Sinne der Bestimmungen über die Erhaltung der österreichischen Volksgruppen und Südtirols der Abteilung Z/5 in der Zentralstelle,

        2.9.3. im Bundesministerium für Justiz Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt ohne Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Geschäfte nach § 41 Abs. 2 DV-StAG,

        (Anm.: Z 2.9.4. und 2.9.5. aufgehoben durch Art. 1 Z 108 und 109, BGBl. I Nr. 205/2022)

        2.9.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

        2.9.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Technische Offizierin oder der Technische Offizier & Systemfachingenieurin oder Systemfachingenieur in der Wartungssteuerung der Technik (Eurofighter) der Fliegerwerft 2,

        2.9.8. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die mit umfassenden Fremdsprachenkenntnissen oder sonstigen Zusatzqualifikationen ausgestattete Verwaltungskraft an einer allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie, Handelsschule oder Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik mit mehr als 50 Klassen und besonderen Unterrichtsmodulen zu einer erweiterten Sprachförderung oder Fachausbildung sowie mit Zuständigkeit für die Beratung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Eltern mit nicht deutscher Muttersprache aus unterschiedlichen Kulturkreisen, wie die Schulsekretariatskraft des Europagymnasiums Auhof, Aubrunnerweg 4, 4040 Linz.

        2.10. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

        2.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent der Abteilung VII/6 für die technische Unterstützung bei der legistischen Aufbereitung von Verordnungen mit Zeichnungsrecht für Nichtigerklärung von Doppelstudien in der Zentralstelle,

        2.10.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Elektroniktechniker und Systemelektroniker und Systembetreuer der Systemwerkstätte FLS in der IKT-Abteilung des Heereslogistikzentrums Wien,

        2.10.3. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Systemfachingenieurin oder der Systemfachingenieur bei der Wartungstechnik der Technik (105) der Fliegerwerft 2.

        Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung

        2.11. (1) Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung. Als Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung gilt auch das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit. Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung wird durch ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ersetzt.

        1. (2) Das Erfordernis des Abs. 1 wird durch den Abschluß der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993, ersetzt.

          2.12. Das Erfordernis der Z 2.11 wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt:

          1. a)

            (Anm.: Z 2.13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008)

            Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

            Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung

            2.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Z 2.11 durch eine sechsjährige Tätigkeit im Fachdienst der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt. Drei Jahre dieser Verwendung müssen probeweise im Gehobenen Dienst der Arbeitsmarktverwaltung zurückgelegt worden sein.

            Arbeitsinspektionsdienst

            2.15. (1) Im Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, sofern nicht eine höhere technische Lehranstalt absolviert wurde.

            1. (2) Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder im Arbeitsinspektionsdienst in einer Tätigkeit des Fachdienstes, in all diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

              (Anm.: Z 2.16 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008)

              2.17. Graveure haben an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Graveurkunst und eine Dienstzeit von acht Jahren beim Hauptmünzamt zu erbringen.

              Kellereiinspektoren

              2.18. Kellereiinspektoren haben zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine fünfjährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

              Landwirtschaftlicher Dienst

              2.19. Im landwirtschaftlichen Dienst (ausgenommen Kellereiinspektoren) ist zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

              Rechnungsdienst

              2.20. Arbeitsplätze mit Aufgaben, die über überwiegend gleichartige und periodisch wiederkehrende Aufgaben des Rechnungsdienstes hinausgehen, sind der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und erfordern breite Kenntnisse der haushaltsrechtlichen, buchhalterischen und buchhaltungsrelevanten Rechtsvorschriften.

              Reitendes Personal der Spanischen Reitschule

              2.21. Im gehobenen Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung von Pferden in der „Hohen Schule“ und eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit von acht Jahren beim reitenden Personal der Spanischen Reitschule.

              Sozialer Betreuungsdienst

              2.22. Im sozialen Betreuungsdienst wird das Erfordernis der Z 2.11 durch die Absolvierung einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe ersetzt.

              Technischer Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei

              2.23. Im technischen Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei wird das Erfordernis der Z 2.11 ersetzt durch

              1. a)

                2.23a. (1) Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder eine zweijährige einschlägige betriebliche Praxis nach Absolvierung einer höheren technischen Lehranstalt.

                1. (2) Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder durch eine mindestens achtjährige praktische Verwendung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst, in allen diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

                  2.24. Im veterinärmedizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 die Absolvierung eines Lehrganges an einer veterinärmedizinischen Universität oder an einer veterinärmedizinischen Bundesanstalt (ausgenommen die Ausbildung für einen der medizinisch-technischen Dienste, die seiner Tätigkeit entspricht).

                  Definitivstellungserfordernisse:

                  2.25. Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule und veterinärmedizinisch-technischer Dienst) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2.

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