Anl. 1/07 BDG 1979 Richtverwendungen,

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
  1. a)Litera adie Reinigungskraft ohne hervorgehobene Aufgaben (wie zB Reinigung in einem Labor),
  2. b)Litera bder Amtsgehilfe,
  3. c)Litera csonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die bloße Unterweisung am Arbeitsplatz ausreicht.

7.2. Verwendungen der Verwendungsgruppe A 7 sind zB:

7.2.1. die Reinigungskraft,

7.2.2. der Amtsgehilfe.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.06.2005
  1. a)Litera adie Reinigungskraft ohne hervorgehobene Aufgaben (wie zB Reinigung in einem Labor),
  2. b)Litera bder Amtsgehilfe,
  3. c)Litera csonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die bloße Unterweisung am Arbeitsplatz ausreicht.

7.2. Verwendungen der Verwendungsgruppe A 7 sind zB:

7.2.1. die Reinigungskraft,

7.2.2. der Amtsgehilfe.

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