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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ernennungserfordernisse:
42.1. Verwendung als Krankenschwester (Krankenpfleger) oder Kinderkranken- und Säuglingsschwester (Kinderkranken- und Säuglingspfleger) oder
Psychiatrische Krankenschwester (Psychiatrischer Krankenpfleger).
42.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung nach den §§ 6 bis 22 des Krankenpflegegesetzes.
Ernennungserfordernisse:
42.1. Verwendung als Krankenschwester (Krankenpfleger) oder Kinderkranken- und Säuglingsschwester (Kinderkranken- und Säuglingspfleger) oder
Psychiatrische Krankenschwester (Psychiatrischer Krankenpfleger).
42.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung nach den §§ 6 bis 22 des Krankenpflegegesetzes.