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42. VERWENDUNGSGRUPPE K 4
Ernennungserfordernisse:
42.1. Verwendung als Krankenschwester (Krankenpfleger) oder Kinderkranken-Eine der nachstehend angeführten Verwendungen und Säuglingsschwester (Kinderkranken- und Säuglingspfleger) oderdie hiefür erforderliche Berufsberechtigung:
42.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung nach den §§ 6 bis 22 des Krankenpflegegesetzes.
a) | Verwendung als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester (diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger) und die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, | |||||||||
b) | Verwendung als diplomierte Kinderkrankenschwester (diplomierter Kinderkrankenpfleger) und die Berufsberechtigung in der Kinder- und Jugendlichenpflege nach dem GuKG, | |||||||||
c) | Verwendung als diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester (diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger) und die Berufsberechtigung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG. |
42. VERWENDUNGSGRUPPE K 4
Ernennungserfordernisse:
42.1. Verwendung als Krankenschwester (Krankenpfleger) oder Kinderkranken-Eine der nachstehend angeführten Verwendungen und Säuglingsschwester (Kinderkranken- und Säuglingspfleger) oderdie hiefür erforderliche Berufsberechtigung:
42.2. Überdies das Diplom über eine Ausbildung nach den §§ 6 bis 22 des Krankenpflegegesetzes.
a) | Verwendung als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester (diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger) und die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, | |||||||||
b) | Verwendung als diplomierte Kinderkrankenschwester (diplomierter Kinderkrankenpfleger) und die Berufsberechtigung in der Kinder- und Jugendlichenpflege nach dem GuKG, | |||||||||
c) | Verwendung als diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester (diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger) und die Berufsberechtigung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG. |