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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
57.11/57 BDG 1979 (weggefallen) seit 12.08.2000 weggefallen.
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Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Erzieher an Justizanstalten
57.2. Für die Verwendung als Erzieher an Justizanstalten an Stelle der Erfordernisse der Z 57.1 lit. a und b ein Höchstalter von 35 Jahren bei Beginn der betreffenden Verwendung.
Definitivstellungserfordernisse:
57.3.
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Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
57.11/57 BDG 1979 (weggefallen) seit 12.08.2000 weggefallen.
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Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Erzieher an Justizanstalten
57.2. Für die Verwendung als Erzieher an Justizanstalten an Stelle der Erfordernisse der Z 57.1 lit. a und b ein Höchstalter von 35 Jahren bei Beginn der betreffenden Verwendung.
Definitivstellungserfordernisse:
57.3.
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