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§ 53 AusG. (1weggefallen) Nach der Entscheidung über die Besetzung der Planstelle hat die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle alle Bewerber und Bewerberinnen, die nicht berücksichtigt worden sind, hievon formlos zu verständigenseit 01.01.1995 weggefallen.
(2) In der Verständigung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß
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§ 53 AusG. (1weggefallen) Nach der Entscheidung über die Besetzung der Planstelle hat die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle alle Bewerber und Bewerberinnen, die nicht berücksichtigt worden sind, hievon formlos zu verständigenseit 01.01.1995 weggefallen.
(2) In der Verständigung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß
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