Art. 1 § 2 AuslAlG (weggefallen)

Auslandsanleihengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1962 bis 31.12.9999
Art. 1 § 2. AuslAlG (Anmweggefallen) seit 01.01.1962 weggefallen.: Außer Kraft getreten gemäß § 6 dieses BG mit 31. Dezember 1961.)

Stand vor dem 31.12.1961

In Kraft vom 11.11.1958 bis 31.12.1961
Art. 1 § 2. AuslAlG (Anmweggefallen) seit 01.01.1962 weggefallen.: Außer Kraft getreten gemäß § 6 dieses BG mit 31. Dezember 1961.)

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