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Legende:
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Mitwirkung an der Vollziehung des Aufenthaltsgesetzes
§ 31a AuslBG (weggefallen) seit 02.06.1996 weggefallen. Vor Feststellung, daß keine Bedenken gegen die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen Ausländer gemäß § 5 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes bestehen, ist gemäß § 23 Abs. 2 eingerichtete Unterausschuß anzuhören.
Mitwirkung an der Vollziehung des Aufenthaltsgesetzes
§ 31a AuslBG (weggefallen) seit 02.06.1996 weggefallen. Vor Feststellung, daß keine Bedenken gegen die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen Ausländer gemäß § 5 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes bestehen, ist gemäß § 23 Abs. 2 eingerichtete Unterausschuß anzuhören.