Anl. 2 AuslBG

Ausländerbeschäftigungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2023 bis 31.12.9999

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf

30

ausbildungsadäquate Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

1

2

Sprachkenntnisse Deutsch

maximal anrechenbare Punkte: 1525

Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1A1)

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1B1)

5

10

15

Sprachkenntnisse Englisch maximal anrechenbare Punkte: 10

Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1B1)

5

10

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

bis 40 Jahre

bis 50 Jahre

15

10

5

Summe der maximal anrechenbaren Punkte

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist

90

5

erforderliche Mindestpunkteanzahl

55

Stand vor dem 20.04.2023

In Kraft vom 01.10.2022 bis 20.04.2023

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf

30

ausbildungsadäquate Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

1

2

Sprachkenntnisse Deutsch

maximal anrechenbare Punkte: 1525

Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A 1A1)

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1B1)

5

10

15

Sprachkenntnisse Englisch maximal anrechenbare Punkte: 10

Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B 1B1)

5

10

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

bis 40 Jahre

bis 50 Jahre

15

10

5

Summe der maximal anrechenbaren Punkte

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist

90

5

erforderliche Mindestpunkteanzahl

55

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