Anl. 4 AuslBG

Ausländerbeschäftigungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2023 bis 31.12.9999

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit

20

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer

20

Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich

30

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 10

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 15

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

5

Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 1B1 oder B 2B2)

10

Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 2B2)

10

Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C 1C1)

15

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Zusatzpunkte maximal anrechenbare Punkte: 30

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

105

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre 10

Zusatzpunkte

maximal anrechenbare Punkte: 30

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000

10

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

85

erforderliche Mindestpunkteanzahl:

50

Stand vor dem 20.04.2023

In Kraft vom 01.10.2022 bis 20.04.2023

Kriterien

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit

20

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer

20

Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich

30

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 10

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 15

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2A2)

5

Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 1B1 oder B 2B2)

10

Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 2B2)

10

Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C 1C1)

15

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Zusatzpunkte maximal anrechenbare Punkte: 30

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

5

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1)

105

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre 10

Zusatzpunkte

maximal anrechenbare Punkte: 30

Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000

10

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

85

erforderliche Mindestpunkteanzahl:

50

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