Art. 6 § 2 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, ABl. Nr. L 110/28 vom 20. April 2001;

2.

Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, ABl. Nr. L 125/15 vom 5. Mai 2001.

Art. 6 § 2 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 14.06.2003 bis 30.06.2010
Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, ABl. Nr. L 110/28 vom 20. April 2001;

2.

Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, ABl. Nr. L 125/15 vom 5. Mai 2001.

Art. 6 § 2 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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