Art. 96 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDie Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. 2.Ziffer 2- 7. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)- 7. Anmerkung, betrifft andere Rechtsvorschriften)
  3. 8.Ziffer 8Die Art. 40 (Ausgleichsordnung) sowie 63 Z 2 bis 4 und 8 (§§ 82 Abs. 1, 82a Abs. 1, 82d, 191 Abs. 1 KO) sind auf die Entlohnung von Masse- oder Ausgleichsverwaltern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 bestellt worden sind.
  4. 9.Ziffer 9- 30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)- 30. Anmerkung, betrifft andere Rechtsvorschriften)
Art. 96 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.2002 bis 30.06.2010
  1. 1.Ziffer einsDie Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. 2.Ziffer 2- 7. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)- 7. Anmerkung, betrifft andere Rechtsvorschriften)
  3. 8.Ziffer 8Die Art. 40 (Ausgleichsordnung) sowie 63 Z 2 bis 4 und 8 (§§ 82 Abs. 1, 82a Abs. 1, 82d, 191 Abs. 1 KO) sind auf die Entlohnung von Masse- oder Ausgleichsverwaltern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 bestellt worden sind.
  4. 9.Ziffer 9- 30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)- 30. Anmerkung, betrifft andere Rechtsvorschriften)
Art. 96 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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