§ 91 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1997 bis 31.12.9999
§ 91 AO. (1weggefallen) Soweit der Zweite Teil der Ausgleichsordnung nichts anderes bestimmt, ist deren Erster Teil sinngemäß anzuwendenseit 01.10.1997 weggefallen.

(2) Bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 und 3 KO steht das Vorverfahren dem Ausgleichsverfahren gleich.

Stand vor dem 30.09.1997

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.09.1997
§ 91 AO. (1weggefallen) Soweit der Zweite Teil der Ausgleichsordnung nichts anderes bestimmt, ist deren Erster Teil sinngemäß anzuwendenseit 01.10.1997 weggefallen.

(2) Bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 und 3 KO steht das Vorverfahren dem Ausgleichsverfahren gleich.

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