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Zuständige nationale Behörde im Sinne der Verordnung§ 21b AMG (EWGweggefallen) Nrseit 02.01.2006 weggefallen. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ist der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz.
Zuständige nationale Behörde im Sinne der Verordnung§ 21b AMG (EWGweggefallen) Nrseit 02.01.2006 weggefallen. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ist der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz.