§ 156 ArbVG (weggefallen)

Arbeitsverfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1987 bis 31.12.9999
§ 156 ArbVG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1987 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 55, BGBl. Nr. 563/1986)

Stand vor dem 01.01.1987

In Kraft vom 01.01.1987 bis 01.01.1987
§ 156 ArbVG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1987 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 55, BGBl. Nr. 563/1986)

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