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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 149 AllgBergpVO. (1weggefallen) Die Sprengstoffe und Zündmittel dürfen nur an den vom Betriebsleiter bestimmten Stellen ausgegeben werdenseit 01.10.2004 weggefallen.
(2) Die Ausgabestellen sind während der Ausgabe durch eigene geschlossene Lampen zu beleuchten.
§ 149 AllgBergpVO. (1weggefallen) Die Sprengstoffe und Zündmittel dürfen nur an den vom Betriebsleiter bestimmten Stellen ausgegeben werdenseit 01.10.2004 weggefallen.
(2) Die Ausgabestellen sind während der Ausgabe durch eigene geschlossene Lampen zu beleuchten.