Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 153. Jede Ausgabe von Sprengstoffen und Zündmitteln ist unter Anführung des Namens des Empfängers und des Zeitpunktes der Ausgabe in das Ausgabebuch des betreffenden Lagers einzutragen.
§ 153. Jede Ausgabe von Sprengstoffen und Zündmitteln ist unter Anführung des Namens des Empfängers und des Zeitpunktes der Ausgabe in das Ausgabebuch des betreffenden Lagers einzutragen.