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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Als Besatz dürfen nur Lehm, Letten oder milde Gesteinsarten, die keine Funken reißen, benützt werden. Ladungen von brisanten Sprengstoffen dürfen auch mit Sand oder, wenn sie feuchtigkeitsunempfindlich sind, auch mit Wasser besetzt werden.
(3) Kohle, Papier oder andere brennbare Stoffe dürfen zum Besetzen von Schüssen unter Tage nicht verwendet werden.
(2) Als Besatz dürfen nur Lehm, Letten oder milde Gesteinsarten, die keine Funken reißen, benützt werden. Ladungen von brisanten Sprengstoffen dürfen auch mit Sand oder, wenn sie feuchtigkeitsunempfindlich sind, auch mit Wasser besetzt werden.
(3) Kohle, Papier oder andere brennbare Stoffe dürfen zum Besetzen von Schüssen unter Tage nicht verwendet werden.