§ 163 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2004 bis 31.12.9999
§ 163 AllgBergpVO. (1weggefallen) Als Warnungszeichen sind im Tagbau folgende Signale zu geben:

Erstes Signal - einmaliges langes Blasen oder Klopfen: Deckung

aufsuchen!

Zweites Signal - zweimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Es wird

geschossen!

Drittes Signal - dreimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Schießen

beendet!

(2) Die Bedeutung dieser Signale ist für Vorübergehende durch Anschlag bekanntzumachenseit 01.10.2004 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2004

In Kraft vom 01.10.1975 bis 30.09.2004
§ 163 AllgBergpVO. (1weggefallen) Als Warnungszeichen sind im Tagbau folgende Signale zu geben:

Erstes Signal - einmaliges langes Blasen oder Klopfen: Deckung

aufsuchen!

Zweites Signal - zweimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Es wird

geschossen!

Drittes Signal - dreimaliges kurzes Blasen oder Klopfen: Schießen

beendet!

(2) Die Bedeutung dieser Signale ist für Vorübergehende durch Anschlag bekanntzumachenseit 01.10.2004 weggefallen.

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