§ 164 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2004 bis 31.12.9999
§ 164 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Einzelne Schüsse außerhalb der allgemeinen Schußzeiten abzutun ist im Tagbau nur mit Zustimmung der die Schießarbeit leitenden Person gestattet.

Stand vor dem 30.09.2004

In Kraft vom 01.10.1975 bis 30.09.2004
§ 164 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Einzelne Schüsse außerhalb der allgemeinen Schußzeiten abzutun ist im Tagbau nur mit Zustimmung der die Schießarbeit leitenden Person gestattet.

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