§ 171 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2004 bis 31.12.9999
§ 171 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Elektrische Zünder dürfen nur mit einer Zündmaschine und aus gedeckter Stellung gezündet werden. Das Zünden mittels Starkstromes oder anderer Stromquellen ist verboten.

Stand vor dem 30.09.2004

In Kraft vom 01.10.1975 bis 30.09.2004
§ 171 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Elektrische Zünder dürfen nur mit einer Zündmaschine und aus gedeckter Stellung gezündet werden. Das Zünden mittels Starkstromes oder anderer Stromquellen ist verboten.

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