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Legende:
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kohlenstaubgefährdeten Gruben§ 183 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen.
§ 183. Unter welchen Bedingungen die Schießarbeit in schlagwetter- und kohlenstaubgefährdeten Gruben angewendet werden darf, wird im Abschnitt XIII bestimmt.
kohlenstaubgefährdeten Gruben§ 183 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen.
§ 183. Unter welchen Bedingungen die Schießarbeit in schlagwetter- und kohlenstaubgefährdeten Gruben angewendet werden darf, wird im Abschnitt XIII bestimmt.