§ 345 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.01.2006 bis 31.12.9999
§ 345 AllgBergpVO (weggefallen) seit 26.01.2006 weggefallen. Bohrhämmer sind mit besonderen Vorrichtungen zu halten oder zu stützen, soweit es die Arbeit zuläßt.

Stand vor dem 25.01.2006

In Kraft vom 01.10.1975 bis 25.01.2006
§ 345 AllgBergpVO (weggefallen) seit 26.01.2006 weggefallen. Bohrhämmer sind mit besonderen Vorrichtungen zu halten oder zu stützen, soweit es die Arbeit zuläßt.

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