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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Bestimmungen des Art. I Z 2 bis 5 sind anzuwenden,
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(3) Die Bestimmungen des Art. II treten rückwirkend mit 1. Jänner 1973 in Kraft.
(4) Die Bestimmungen des Art. III sind auf steuerbare Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 bewirkt werden.
(2) Die Bestimmungen des Art. I Z 2 bis 5 sind anzuwenden,
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(3) Die Bestimmungen des Art. II treten rückwirkend mit 1. Jänner 1973 in Kraft.
(4) Die Bestimmungen des Art. III sind auf steuerbare Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 bewirkt werden.