§ 36 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1991 bis 31.12.9999
Behandlung bestehender Zweigniederlassungen

§ 36 AktG (Anmweggefallen) seit 02.01.1991 weggefallen.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 10/1991, Art. III Z 4.)

Stand vor dem 01.01.1991

In Kraft vom 01.01.1991 bis 01.01.1991
Behandlung bestehender Zweigniederlassungen

§ 36 AktG (Anmweggefallen) seit 02.01.1991 weggefallen.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 10/1991, Art. III Z 4.)

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