§ 144 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1990 bis 31.12.9999
Form und Inhalt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses

§ 144 AktG (Anmweggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 16 BGBl. Nr. 475/1990)

Stand vor dem 01.08.1990

In Kraft vom 01.08.1990 bis 01.08.1990
Form und Inhalt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses

§ 144 AktG (Anmweggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 16 BGBl. Nr. 475/1990)

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