§ 257 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1975 bis 31.12.9999
§ 257 AktG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

(Anm.: Aufgehoben durch Art. XI Z 35, BGBl. Nr. 422/1974.)

Stand vor dem 01.01.1975

In Kraft vom 01.01.1975 bis 01.01.1975
§ 257 AktG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

(Anm.: Aufgehoben durch Art. XI Z 35, BGBl. Nr. 422/1974.)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten