§ 261 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1990 bis 31.12.9999
Paragraph 261,

§ 261 AktG (Anmweggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 34 BGBl. Nr. 475/1990) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch II Ziffer 34, Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1990,)

Stand vor dem 01.08.1990

In Kraft vom 01.08.1990 bis 01.08.1990
Paragraph 261,

§ 261 AktG (Anmweggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 34 BGBl. Nr. 475/1990) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch II Ziffer 34, Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1990,)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten