§ 71 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.1869 bis 31.12.9999
§ 71 ABGB seit 19.02.1869 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch Art. III, RGBl. Nr. 4/1869.)

Stand vor dem 19.02.1869

In Kraft vom 19.02.1869 bis 19.02.1869
§ 71 ABGB seit 19.02.1869 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch Art. III, RGBl. Nr. 4/1869.)