§ 113 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.1939 bis 31.12.9999
§ 113 ABGB seit 15.07.1939 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 55 Abs. 2 lit. a, dRGBl. I S 1186/1939.)

Stand vor dem 15.07.1939

In Kraft vom 15.07.1939 bis 15.07.1939
§ 113 ABGB seit 15.07.1939 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 55 Abs. 2 lit. a, dRGBl. I S 1186/1939.)