§ 592 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.1914 bis 31.12.9999
§ 592 ABGB seit 27.11.1914 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch RGBl. Nr. 276/1914.)

Stand vor dem 27.11.1914

In Kraft vom 27.11.1914 bis 27.11.1914
§ 592 ABGB seit 27.11.1914 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch RGBl. Nr. 276/1914.)