§ 1144 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2006 bis 31.12.9999
Der Nutzungseigenthümer trägt alle ordentliche und außerordentliche dem Gute anklebende Lasten; er entrichtet die Steuern, Zehenten und andere besonders vorgemerkten Abgaben§ 1144 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen. Für Lasten, die den Zins betreffen, haftet der Obereigenthümer.

Stand vor dem 24.07.2006

In Kraft vom 01.01.1812 bis 24.07.2006
Der Nutzungseigenthümer trägt alle ordentliche und außerordentliche dem Gute anklebende Lasten; er entrichtet die Steuern, Zehenten und andere besonders vorgemerkten Abgaben§ 1144 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen. Für Lasten, die den Zins betreffen, haftet der Obereigenthümer.