§ 1261 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Verfällt die Gattinn mit ihrem Vermögen in den Concurs; so bleiben die Ehe-Pacte unverändert§ 1261 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2009
Verfällt die Gattinn mit ihrem Vermögen in den Concurs; so bleiben die Ehe-Pacte unverändert§ 1261 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen.