Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Änderung
BGBl. I Nr. 127/2013 (BGEMV-L) (NR: GP XXIV RV 2321 AB 2395 S. 207. BR: AB 9035 S. 822.)
[CELEX-NrFundstelle seit 30.12.2023 weggefallen. 32010L0075, 32011L0092, 32012L0018, 32012L0033]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 4 sowie 15 Abs. 6 des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen – EG-K, BGBl. I Nr. 150/2004 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Anmerkung
Liste der Anhänge (Liste der Technischen Regeln) wurde als Anl. 13 dokumentiert.
Änderung
BGBl. I Nr. 127/2013 (BGEMV-L) (NR: GP XXIV RV 2321 AB 2395 S. 207. BR: AB 9035 S. 822.)
[CELEX-NrFundstelle seit 30.12.2023 weggefallen. 32010L0075, 32011L0092, 32012L0018, 32012L0033]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 4 sowie 15 Abs. 6 des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen – EG-K, BGBl. I Nr. 150/2004 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Anmerkung
Liste der Anhänge (Liste der Technischen Regeln) wurde als Anl. 13 dokumentiert.