§ 174 GewO 1994 (weggefallen)

Gewerbeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999
5§ 174 GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Gemeinsame Bestimmungen für bewilligungspflichtige gebundene

Gewerbe

§ 174. Sofern in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt wird, gelten für die bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe die Bestimmungen des I. Hauptstückes.

Stand vor dem 31.07.2002

In Kraft vom 19.03.1994 bis 31.07.2002
5§ 174 GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen. Gemeinsame Bestimmungen für bewilligungspflichtige gebundene

Gewerbe

§ 174. Sofern in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt wird, gelten für die bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe die Bestimmungen des I. Hauptstückes.

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