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Infusionsgeräten und Handel mit diesen Gegenständen
§ 219 GewO 1994 seit 30.06.1997 weggefallen. Der Bewilligungspflicht unterliegt die Sterilisierung von medizinischen Injektionsspritzen und Infusionsgeräten und der Handel mit diesen Gegenständen.
Infusionsgeräten und Handel mit diesen Gegenständen
§ 219 GewO 1994 seit 30.06.1997 weggefallen. Der Bewilligungspflicht unterliegt die Sterilisierung von medizinischen Injektionsspritzen und Infusionsgeräten und der Handel mit diesen Gegenständen.