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Handel mit diesen Erzeugnissen
§ 221 GewO 1994 seit 30.06.1997 weggefallen. Der Bewilligungspflicht unterliegt die Erzeugung von medizinischem Naht- und Organersatzmaterial und der Handel mit diesen Erzeugnissen.
Handel mit diesen Erzeugnissen
§ 221 GewO 1994 seit 30.06.1997 weggefallen. Der Bewilligungspflicht unterliegt die Erzeugung von medizinischem Naht- und Organersatzmaterial und der Handel mit diesen Erzeugnissen.