§ 275b GewO 1994 (weggefallen)

Gewerbeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einseine wirtschaftliche Lage des Bewilligungswerbers, die erwarten läßt, daß er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird, und
  2. 2.Ziffer 2den Abschluß einer entsprechenden Versicherung der Pfandsachen gegen Diebstahl und Feuer.
§ 275b GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2002

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.07.2002
  1. 1.Ziffer einseine wirtschaftliche Lage des Bewilligungswerbers, die erwarten läßt, daß er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird, und
  2. 2.Ziffer 2den Abschluß einer entsprechenden Versicherung der Pfandsachen gegen Diebstahl und Feuer.
§ 275b GewO 1994 seit 31.07.2002 weggefallen.

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