§ 93 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1961 bis 31.12.9999
Zusammentreffen eines Pensionsanspruches aus

der Pensionsversicherung mit einem Anspruch auf

Ruhe(Versorgungs)genuß aus einem pensionsversicherungsfreien

Dienstverhältnis

§ 93 ASVG seit 01.01.1961 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 294/1960, Art. I Z 12) - 1.1.1961.

Stand vor dem 29.12.1960

In Kraft vom 01.01.1958 bis 29.12.1960
Zusammentreffen eines Pensionsanspruches aus

der Pensionsversicherung mit einem Anspruch auf

Ruhe(Versorgungs)genuß aus einem pensionsversicherungsfreien

Dienstverhältnis

§ 93 ASVG seit 01.01.1961 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 294/1960, Art. I Z 12) - 1.1.1961.

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