§ 118 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1977 bis 31.12.9999
§ 118 ASVG seit 01.01.1977 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 704/1976, Art. II Z 3) - 1.1.1977.

Stand vor dem 31.12.1976

In Kraft vom 01.01.1967 bis 31.12.1976
§ 118 ASVG seit 01.01.1977 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 704/1976, Art. II Z 3) - 1.1.1977.

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