§ 220a ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1967 bis 31.12.9999
Ersatzleistung des Bundes

§ 220a ASVG seit 01.07.1967 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 220/1965, Art. I Z 11) - 30.7.1965; (BGBl. Nr. 201/1967, Art. I Z 11) - 1.7.1967.

Stand vor dem 30.06.1967

In Kraft vom 30.07.1965 bis 30.06.1967
Ersatzleistung des Bundes

§ 220a ASVG seit 01.07.1967 weggefallen. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 220/1965, Art. I Z 11) - 30.7.1965; (BGBl. Nr. 201/1967, Art. I Z 11) - 1.7.1967.

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