§ 238a ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1993 bis 31.12.9999
§ 238a ASVG seit 01.07.1993 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 294/1990, Art. IV Z 5 und Ü.Art. VI Abs. 6) - 1.7.1990; (BGBl. Nr. 335/1993, Art. I Z 58) - 1.7.1993.

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung (§§ 227a , 228a) (BGBl. Nr. 20/1994, Z 33 u.§ 553 Abs. 1 Z 2) - 1.7.1993.

Stand vor dem 30.06.1993

In Kraft vom 01.07.1990 bis 30.06.1993
§ 238a ASVG seit 01.07.1993 weggefallen. Aufgehoben.

(BGBl. Nr. 294/1990, Art. IV Z 5 und Ü.Art. VI Abs. 6) - 1.7.1990; (BGBl. Nr. 335/1993, Art. I Z 58) - 1.7.1993.

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung (§§ 227a , 228a) (BGBl. Nr. 20/1994, Z 33 u.§ 553 Abs. 1 Z 2) - 1.7.1993.

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