§ 104 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1996 bis 31.12.9999
Auf Personen, welche die Vermittlung von Warengeschäften im Kleinverkehre besorgen, finden die Vorschriften über Schlußnoten und Tagebücher keine Anwendung§ 104 UGB seit 30.06.1996 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.1996

In Kraft vom 01.03.1939 bis 30.06.1996
Auf Personen, welche die Vermittlung von Warengeschäften im Kleinverkehre besorgen, finden die Vorschriften über Schlußnoten und Tagebücher keine Anwendung§ 104 UGB seit 30.06.1996 weggefallen.

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