§ 323 UGB (weggefallen)

Unternehmensgesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.10.1937 bis 31.12.9999
Paragraph 323,

(Anm§ 323 UGB seit 01.10.1937 weggefallen.: Aufgehoben durch § 18 Abs. 1 dRGBl. I S 166/1937.) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 18, Absatz eins, dRGBl. römisch eins S 166/1937.)

Stand vor dem 01.10.1937

In Kraft vom 01.10.1937 bis 01.10.1937
Paragraph 323,

(Anm§ 323 UGB seit 01.10.1937 weggefallen.: Aufgehoben durch § 18 Abs. 1 dRGBl. I S 166/1937.) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 18, Absatz eins, dRGBl. römisch eins S 166/1937.)

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