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Legende:
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Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach § 934 ABGB§ 351a UGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtenseit 31.12.2006 weggefallen. Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach Paragraph 934, ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten.
Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach § 934 ABGB§ 351a UGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtenseit 31.12.2006 weggefallen. Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach Paragraph 934, ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten.