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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm§ 127 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. IV Z 23, BGBl. Nr. 135/1983) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,)
(Anm§ 127 ZPO seit 01.05.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. IV Z 23, BGBl. Nr. 135/1983) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch IV Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,)