§ 241 ZPO (weggefallen)

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
§. 241 ZPO seit 31.12.2002 weggefallen.

Wenn bei der ersten Tagsatzung infolge der vom benannten Auctor abgegebenen Erklärung eine Einigung der Betheiligten in Ansehung der Übernahme des Processes durch den Auctor zustande kommt, so hat der Vorsitzende oder der mit der Abhaltung der ersten Tagsatzung beauftragte Richter auf entsprechenden Antrag gleich bei der Tagsatzung den Beklagten durch Beschluss von der Klage zu entbinden.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.01.1898 bis 31.12.2002
§. 241 ZPO seit 31.12.2002 weggefallen.

Wenn bei der ersten Tagsatzung infolge der vom benannten Auctor abgegebenen Erklärung eine Einigung der Betheiligten in Ansehung der Übernahme des Processes durch den Auctor zustande kommt, so hat der Vorsitzende oder der mit der Abhaltung der ersten Tagsatzung beauftragte Richter auf entsprechenden Antrag gleich bei der Tagsatzung den Beklagten durch Beschluss von der Klage zu entbinden.